Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes besteht für Leistungsberechtigte die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Lernförderung zu erhalten.
Hier gibt es einen kurzen Überblick zum Thema und nützliche Links.
Wer ist zum Empfang berechtigt?
Kinderzuschlag und/oder Wohngeld und Kindergeld nach §6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Bezieher von Arbeitslosengeld II
Empfänger von Sozialhilfe
Informationen entnommen von der Internetseite des Märkischen Kreises – abgerufen am 18.09.2019
Wo können die Anträge gestellt werden?
Dies ist abhängig von der jeweiligen Berechtigung zum Erhalt der Leistungen:
Beim Erhalt von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld und Kindergeld nach §6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung erfolgt durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde
die Bearbeitung erfolgt durch den Märkischen Kreis
Bezieher von Arbeitslosengeld II
örtliche Jobcenter
Empfänger von Sozialhilfe
örtliche Sozialamt
Informationen entnommen von der Internetseite des Märkischen Kreises – abgerufen am 18.09.2019
Nützliche Links
- Informationen und Antragsformulare auf der Internetseite des Märkischen Kreises
- Informationen auf der Internetseite des Jobcenter MK
Alle Links wurden zuletzt am 18.09.2019 aufgerufen.
Ist eine Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Lerncoaching möglich?
Eine definitive und gesicherte Antwort auf diese Frage zu geben, ist für mich leider nicht möglich. Letztendlich hängt dies wohl auch immer vom Einzelfall ab.
In der Antwort auf eine entsprechende Anfrage bei der Stadt Iserlohn, die an die zuständige Stelle des Märkischen Kreises weitergeleitet worden ist, heißt es:
Leistungsberechtigte können eine geeignete außerschulische Lernförderung bei Bedarf erhalten. Ein formales Anerkennungsverfahren durch den Märkischen Kreis bzw. durch das Jobcenter zur Sicherstellung der Geeignetheit der Lernförderung wird nicht durchgeführt. Der Leistungsanbieter sollte über eine entsprechende fachliche Qualifikation für den entsprechenden Nachhilfeunterricht verfügen. Der Leistungsberechtigte selbst sucht sich einen passenden qualifizierten und kostengünstigen Anbieter aus.
Auf Grundlage dieser Antwort spricht zumindest nach meiner Auffassung nichts gegen eine entsprechende Unterstützung.

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